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Mit Erasmus ins Ausland

Das Erasmus-Programm bietet gute Möglichkeiten, für ein oder zwei Semester an einer der 69 Charité-Partneruniversitäten einen Studienabschnitt zu absolvieren. Es bestehen auch viele Austauschmöglichkeiten für Bachelor- und Masterstudierende der Charité. Darüber hinaus gibt es bilaterale Vereinbarungen mit außereuropäischen Universitäten zu PJ-Tertialen oder einer Famulatur am Kings-College in London GBR. Darüber hinaus bieten wir keine Famulaturplätze an.

Die Bewerbungsfrist (Erasmus Studium) für das akademische Jahr 2024/25 ist beendet!

Die Bewerbungsfrist für Aufenthalte über Erasmus-Studium während des akademischen Jahres 2024/25 und Austausch über Bilaterale Verträge im Frühjahr und Sommer 2023 ist abgelaufen.

Die nächste Bewerbungsphase für Auslandsaufenthalte Herbst und Winter 2024/25 über Bilaterale Verträge findet im April/Mai 2024 statt. Schauen Sie wieder rein!

Sie befinden sich hier:

Wie organisiere ich meinen Erasmus-Studienauslandsaufenthalt ?

Informationen zu den anerkannten Sprachnachweisen

Erasmus-Förderung

Informationen zu Erasmus-Förderraten finden Sie hier

Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich mich bewerben?

Die Bewerbung auf einen Erasmus-Platz ist nur im Rhytmus der akademischen Jahre möglich. Das bedeutet einen Vorlauf von einem bis ein-einhalb Jahre. Zum Beispiel: Für das Wintersemester 2024/2025 müssen Sie sich im Winter 2023 bewerben. Für das Sommersemester 2025 müssen Sie sich ebenfalls im Winter 2023 bewerben. Die Bewerbungsfrist ist der 30. November eines jeden Jahres.

Wer kann teilnehmen?

Für Studierende im Modellstudiengang kommt ein ERASMUS-Aufenthalt im 7., 8. und 9. Semester sowie im PJ in Frage. Die Anerkennung von Studienleistungen ist bei Einhalt bestimmter Regeln möglich, die Richtlinie dazu finden Sie unter dem Menüpunkt Anerkennung. Bei den Informationen den den Partneruniversitäten gibt es weitere Hinweise auf mögliche Studienprogramme.

PJ-Plätze stehen in einem begrenzten Umfang zur Verfügung. Beachten Sie ggf. Hinweise bei den einzelnen Universitäten.

Auch für Studierende der Zahnmedizin, Public Health sowie der Gesundheitswissenschaften stehen in einigen Ländern ERASMUS-Plätze zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie unter den Menüpunkten links.

Wie lange kann ich gehen?

Die Studiendauer muss mindestens drei und darf längstens 12 Monate betragen (siehe auch "Finanzen"). Der Auslandsaufenhalt kann also ein oder zwei Semester dauern, darf dabei aber nicht über das akademische Jahr hinausgehen (d.h. maximal August des einen bis September des nächsten Jahres). In einigen Universitäten, vor allem in Skandinavien, besteht wegen der Verträge aber kein Anspruch auf mehr als ein Semester. In Spanien empfiehlt sich ein ganzes Studienjahr, da viele Kurse nicht semesterweise angeboten werden.

Wie werde ich finanziell gefördert?

Der sogenannte Mobilitätszuschuss wird in Ländergruppen entsprechend den jeweiligen Lebenshaltungskosten gezahlt und beträgt zwischen 300 und 430 Euro pro Monat. Die Vergabemodalitäten für die kommenden akademischen Jahre sind derzeit noch nicht sicher, da die Finanzausstattung durch die EU noch unklar ist.

Studierende, die früher bereits ein ERASMUS-Stipendium erhalten haben, kommen für eine erneute Förderung auch im Rahmen des ERASMUS-Placement Programms in Frage, z.B. für PJ-Tertiale oder andere Praktika. (Informationen der Humboldt-Universität bzw. der Freien Universität).

Für BAFöG-Empfängerinnen und -Empfänger bestehen besondere Regelungen. Auf jeden Fall muss Auslands-BAFöG beantragt werden. Nähere Auskünfte dazu gibt es bei der Abt. Ausbildungsförderung des Studentenwerks und bei den ASTen sowie unter www.bafoeg.bmbf.de.

Welche Kriterien sind in dem Auswahlverfahren relevant?

Die Kriterien, die wir in dem Auswahlverfahren berücksichtigen, sind:

  • Sprachkenntnisse
  • Studienstand (Fachsemester lt. Immatrikulationsbescheinigung vs. tatsächliches Studiensemester, es gibt bei Verzögerungen von mehr als zwei Semestern die Möglichkeit, diese zu begründen)
  • Studienleistungen (Mittelwert der bisher erworbenen Noten) außer bei Bewerbungen im ersten Fachsemester. Zahnmedizin: Note ind er ersten Staatsprüfung
  • Bonusmöglichkeiten durch zusätzliches Engagement an der Universität oder in der Gesellschaft

Die Auswahl erfolgt durch eine Auswahl-AG der Ausbildungskommission. Sollten mehr Bewerbungen als Plätze vorhanden sind entscheidet das Ranking, ggf. wird bei Gleichheit der Bewerbungen gelost.

Welche Sprachkenntnisse brauche ich?

Unabdingbare Voraussetzung zur Teilnahme an ERASMUS sind gute Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache. Spätestens zum Bewerbungszeitpunkt muss ein aktueller Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache vorliegen. Eine Bewerbung zur Teilnahme am Erasmus-Programms ist erst beim Vorhandsein von Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens sinnvoll. Deswegen werden Zertifikate je nach Niveau bepunktet.

Welche Sprachnachweise werden akzeptiert?

Folgende Dokumente können als Sprachnachweis für das ERASMUS-Bewerbungsverfahren dienen:

  • gängige Sprachzertifikate, z.B. Cambridge-Zertifikate, TOEFL, IELTS, DELF, DELE, u.v.m,
  • DAAD-Sprachgutachten, 
  • Bestätigung über einen bereits absolvierten Sprachkurs auf dem geforderten Niveau,
  • Bestätigung Ihres Sprachdozenten / Ihrer Sprachdozentin,
  • International Baccalaureat, Abibac, o.Ä.

In jedem Fall müssen die Sprachnachweise ein Level nach CEFR (A-, B-, C-Level) ausweisen. Ist die Unterrichtssprache an der Gastuniversität Ihre Muttersprache, so können Sie dies uns gegenüber formlos erklären. Muttersprachliches Niveau wird mit C2-Zertifikaten gleichgesetzt.

Der Nachweis sollte nicht älter als zwei Jahre sein. Ältere Nachweise werden entsprechend schlechter gewichtet. Eine Nachreichung von Nachweisen bei der Bewerbung ist nicht möglich. Bitte reichen Sie den jüngsten und vom CEFR-Level höchsten vorhandenen Sprachnachweis zur Bewerbung ein, den Sie bis zur Bewerbungsfrist besitzen. Die Mindestsprachlevel auf den Inormationsseiten der Universitäten beziehen sich auf die erforderlichen Kenntnisse zum Beginns des Austausches.
Bei der Bewerbung muss dieses Level noch nicht vorliegen!

Andere Nachweise und deutsche Abiturzeugnisse sind in der Regel keine geeigneten Sprachnachweise.

Fachsprachliche Zusatznachweise werden mit Bonuspunkten versehen, wenn diese zusätzlich eingereicht werden.

Bitte beachten Sie die Kursangebote der Berliner Universitäten und Kultur- und Sprachinstitute.

Kann ich meinen Sprachnachweis nachreichen?

Der aktuelle Sprachnachweis (max. 2 Jahre alt) über die Kenntnisse der Unterrichtssprache muss bis zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. 

Empfohlen sind ausdrücklich Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau B2. Sie können auch niedrigere Sprachnachweise einreichen. Diese werden entsprechendd schlechter bei der Auswahl bewertet. Bis zum Aufenthalt an der Gastuniversität sollte unbedingt das B2-Niveau erreicht sein! Die Freie Universität und die Humboldt-Universität, über die die Erasmus-Verträge formell organisiert sind, führen um den Ausstauschstart zusätzliche Sprachtests durch.

 

Wie gut müssen meine Noten sein?

Die Ausbildungskommission wird ggf. durch Bildung einer AG über die Platzvergabe auf der Basis der gesamten Bewerbungsunterlagen entscheiden. Gute Noten sind von Vorteil im Bewerbungsverfahren, allerdings nicht der einzige ausschlaggebende Punkt.

Ich bin kein(e) EU-Bürger(in). Kann ich mich bewerben?

Ja, wenn Sie an der Charité immatrikuliert sind und ihr Studium hier absolvieren, können Sie sich gern bei uns um einen Auslandsaufenthalt bewerben.

Wenn Sie eine Zusage für einen bestimmten ERASMUS-Platz bekommen, kann es aber notwendig sein, für einige Gastländer ein Visum zu beantragen. 

Kann ich mich um einen Austauschplatz an einer Universität bewerben, mit der die Charité nicht kooperiert?

Innerhalb des Erasmus+ Programms können Sie sich nur bei den Partnerhochschulen der Charité bewerben.

Sie haben darüber hinaus  immer die Möglichkeit, privat einen Auslandsaufenthalt zu organisieren und sich ohne Programm direkt bei der jeweiligen Hochschule im Ausland zu bewerben.

Bitte beachten Sie, dass solche Aufenthalte leider nicht über das ERASMUS-Programm finanziert werden können und dass Sie ggf. Studiengebühren zahlen müssen. 

Wo bekomme ich persönliche Beratung?


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