
Anerkennung von Studienleistungen
Mit Hilfe des Erasmus-Programms ist es relativ einfach, einen Teil des Studiums im Ausland zu absolvieren und die Studienleistungen anerkannt zu bekommen.
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Erasmus-Studium im Ausland: So funktioniert die Anerkennung (Humanmedizin)
Da die Ausbildung im Ausland oft anders gegliedert ist, gilt grundsätzlich das Prinzip des "Arbeitsaufwands (=work load)", d.h. die Studienleistung an der Gastuniversität muss der hier vorgeschriebenen entsprechen. Dieser Arbeitsaufwand wird in den sog. ECTS credits berechnet. Als Anerkennungsgrundlage für den Modellstudiengang (MSM) 1.1 gilt die mit dem Prüfungsausschuss abgestimmte Richtlinie zur Anerkennung von Studienleistungen im Ausland. Inzwischen ist auch für den MSM 2.0 eine Richtlinie verabschiedet worden.
Zur Studienplanung finden Sie Links auf den Länder- und Universitätsseiten dieser Website. Auch die Erfahrungsberichte ehemaliger ERASMUS-Studierender, die auf den jeweiligen Länderseiten verfügbar sind, geben wichtige Aufschlüsse über eine mögliche Planung an der gewünschten Gastuniversität.
Sobals Sie Ihre ERASMUS-Zusage erhalten, können Sie mit den Mitarbeiterinnen im Referat für Studienangelegenheiten besprechen, ob Sie im folgenden Semester bereits Kurse/Module vorziehen können. Berücksichtigen Sie bei der Studienplanung aber auch die Zeit nach dem Auslandsaufenthalt!
Laden Sie sich die Richtlinien zur Anerkennung im MSM herunter.
Erasmus-Studium im Ausland - so funktioniert die Anerkennung (Bachelorstudiengang Pflege)
Da die Ausbildung im Ausland oft anders gegliedert ist, gilt grundsätzlich das Prinzip des "Arbeitsaufwands (=work load)", d.h. die Studienleistung an der Gastuniversität muss der hier vorgeschriebenen entsprechen. Dieser Arbeitsaufwand wird in den sog. ECTS credits berechnet. Zur Studienplanung finden Sie Links auf den Länder- und Universitätsseiten dieser Website.
Als Anerkennungsgrundlage für den Pflegestudiengang ist eine Anerkennungsrichtlinie verabschiedet worden.
Hier finden Sie die Anerkennungsrichtlinie für den Bachelorstudiengang Pflege
Anerkennung in anderen Studiengängen
Informationen zu Anerkennung der Studienleistungen:
- für Studierende von Gesundheitswissenschaften siehe Merkblatt;
- für Public Health-Studierende - Merkblatt erscheint hier in Kürze;
- für Zahnmedizin-Studierende - bitte kontaktieren Sie den Fachkoordinatoren.
In Kürze finden Sie hier ebenfalls die Anerkennungsrichtlinie für den Bachelorstudiengang Pflege.
Häufig gestellte Fragen
Wie überprüfe ich, ob der Kurs, der mich im Ausland interessiert, an der Charité anerkannt werden kann?
Ob ein Kurs Ihnen anerkannt werden kann oder nicht, hängt sowohl von den Inhalten, als auch von dem Arbeitspensum ab. Module im Ausland müssen mit dem Schwerpunkt und Arbeitsaufwand des anzuerkennenden Moduls an der Charité vergleichbar sein.
Bitte lesen Sie die Anerkennungsrichtlinie. Dort finden Sie die wichtigsten Informationen. Wenn Ihre Frage trotzdem nicht beantwortet werden konnte, kontaktieren Sie bitte das Erasmusbüro.
Welche Kurse kann ich mir als Wahlpflichtmodul anrechnen?
Sie können jedes medizinische Modul mit einem vergleichbaren Arbeitsaufwand (Anzahl der ECTS-Punkte) belegen und es sich als Wahlpflichtmodul (Modul 28 oder Modul 32) anrechnen lassen.
Der Nachweis eines Blockpraktikums im Umfang von 60 Stunden führt ebenfalls zur Anerkennung. Praxisorientierte Module können anerkannt werden.
Kann ich an meiner Gastuniversität einen Sprachkurs belegen und kann er mir an der Charité anerkannt werden?
Es spricht nichts dagegen und es ist sogar empfehlenswert, einen Sprachkurs während Ihres Auslandsaufenthalts zu belegen. Wir können Ihnen aber nur medizinische Module anerkennen.
Kann ich Module 37: Wissenschaftliches Arbeiten und 40: Repetitorium im Ausland absolvieren?
Nein, diese Module müssen an der Charité absolviert werden.
Ausnahme: in Zürich und in Stockholm kann ggf. ein Äquivalent des Moduls 37 absolviert werden.
Was passiert mit den KIT-Terminen?
KIT-Termine können Ihnen nicht angerechnet werden. Sie können sie entweder vorziehen oder nachholen.
Bekomme ich die OSCE-Prüfung anerkannt, wenn ich Module des 9. Semesters im Ausland absolviere?
Nein, die OSCE-Prüfung am Ende des 9. Semesters muss immer an der Charité abgelegt werden. Die MC-Prüfung (Semesterabschlussklausur) des 9. Semesters kann wiederum angerechnet werden.
Ich bin im MSM 2.0 und schreibe normalerweise Semesterabschlussklausuren. Wie funktioniert die Anrechnung in meinem Fall?
Die MC-Prüfung am Semesterende wird unter bestimmten Bedingungen mit anerkannt:
• 7. Semester: Die Module 25 und 26 bzw. 26 und 27(= 15 Credits an der Charité) werden im Ausland absolviert und mit einer Prüfung abgeschlossen (bestanden)
• 8. Semester: Die Module 29 und 30 oder 29 und 31 oder 30 und 31 (= 16 Credits) werden jeweils beide im Ausland absolviert und mit einer Prüfung abgeschlossen (bestanden)
• 9. Semester: Die Module 33-35 (= 18 Credits) werden im Ausland absolviert und mit einer Prüfung abgeschlossen (bestanden)
Wenn Sie diese Bedingungen nicht erfüllt haben, müssen Sie leider die Semesterabschlussprüfung an der Charité nachholen.
Kann ich im 10. Semester ins Ausland gehen?
Das ist in vielen Fällen möglich. Sie können sich Blockpraktika (Modul 38 und Modul 39) anteilig oder komplett anrechnen lassen, wenn Sie inhaltlich vergleichbare praxisorientierte Kurse im Ausland belegen. Modul 40 muss immer an der Charité absolviert werden.
Ich gehe ins Ausland in meinem 8. Semester, aber an meiner Wunschgastuniversität werden für Erasmus-Studierende nur Module des 9. Semesters angeboten? Wie gehe ich vor?
Studierende der Charité, die einen Erasmus-Aufenthalt planen dürfen i.d.R. ihre Studienplanung sehr flexibel gestalten. Das heißt, dass Sie auf Ihre Pläne nicht verzichten müssen.
Sie können zuerst die Module des 9. Semesters im Ausland belegen und anschließend das 8. Semester an der Charité studieren.
Natürlich gilt diese Regel auch für andere Semester.
Was passiert mit dem PTM? Muss ich ihn schreiben?
Der PTM wird für das im Ausland absolvierte Semester ebenfalls angerechnet. Bitte beachten Sie, dass eine Prüfungsanmeldung ohne registrierte Progress-Test-Teilnahme nicht möglich ist und berücksichtigen Sie dies insbesondere dann, wenn Sie im Erasmus-Semester noch planen, Prüfungen an der Charité abzulegen.
Wie ändere ich meine Studienplanung vor oder nach dem Auslandsaufenthalt an der Charité, z.B. wie ziehe ich Module vor?
Das können Sie im Rahmen der individuellen Studienplanung tun. Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig Fr. Selle oder Fr. Kromm.
Werden die Noten aus dem Ausland übernommen oder umgerechnet?
Nein, die Noten werden weder übernommen noch umgerechnet.
Das anzuerkennende Modul wird als „bestanden” oder „nicht bestanden” gewertet.