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Fördermöglichkeiten bei Auslandspraktika

Es ist möglich, Auslandspraktika (Pflichtpraktika und frewillige Praktika) eigenständig zu organisieren. Für Aufenthalte in den europäischen Ländern, die länger als zwei Monate dauern, kann beim Vorliegen eines entsprechenden Nachweises der Sprachkenntnisse eine Erasmus-Förderung beantragt werden. Details zur Bewerbung finden Sie auf dieser Seite. 

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Praktika in Frankreich - Förderung über das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW)

Zum DFJW: Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) ist eine internationale Organisation für die deutsch-französische Zusammenarbeit. Seit 1963 hat das DFJW fast 9,5 Millionen jungen Menschen die Teilnahme an über 382.000 Austauschprogrammen ermöglicht.

Zum Programm: Das DFJW fördert mit einem Stipendium Pflichtpraktika in Frankreich, die als Bestandteil des Studiums von der deutschen Heimathochschule anerkannt oder zumindest dringend empfohlen werden. Gefördert werden können Studierende aller Fachrichtungen unter 31 Jahren, für eine Praktikumsdauer von 1 bis 3 Monate. Als Studierende mit ständigem Wohnsitz in Deutschland könnt ihr euch also jederzeit für dieses Stipendium für ein Praktikum bewerben.

Das Stipendium kann mit einer Praktikumsvergütung oder einem anderen Stipendium (außer finanzieller Hilfen des DAAD oder der DFH) kumuliert werden. Am Ende des Praktikums wird vom Praktikanten ein ca. 5-seitiger Praktikumsbericht in französischer oder deutscher Sprache angefordert.

Im Rahmen unserer Strategie "Diversität und Partizipation" wird das Stipendium ausschließlich Teilnehmenden gewährt, die ohne die Unterstützung durch das DFJW kein Praktikum im Partnerland absolvieren könnten. Die Erklärung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf (auf der dritten Seite des Antragsformulars) ist daher für die Bearbeitung des Antrags erforderlich.

Mehr Informationen über das Stipendium und die Anträge 

Erasmus-Praktika - wie gehe ich vor?

Erfahrungsberichte unserer Praktikant:innen - Erasmus-Förderung

Die Beantragung der Erasmus-Förderung ist auch für Praktika möglich. Der Fördersatz liegt – je nach Ziellandkategorie – zwischen 480 und 600 EUR pro Monat. Der Förderbetrag wird in der Regel in zwei Raten ausgezahlt, wobei die erste Rate mindestens 70% der zugesagten Gesamtförderung beträgt.

 

Erasmus-Fördermöglichkeiten - Tabelle nach Länderkategorien

Voraussetzungen

  • Selbstorganisiertes Vollzeitpraktikum (mind.35 Std/Woche), das in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Studium und der angestrebten beruflichen Tätigkeit steht (nachzuweisen durch detailliertes Learning Agreement und Motivationsschreiben)
  • Mindestdauer des Praktikums: 2 Monate (entspricht 60 Tagen)
  • Maximale Dauer des Praktikums: 12 Monate
  • Feste Praktikumszusage zum Zeitpunkt der Bewerbung
  • Bestätigung durch die Hochschule (Unterschrift Learning Agreement), siehe auch Anerkennung des Auslandspraktikums
  • Studierendenpraktika: Immatrikulation an der Freien Universität Berlin während des gesamten Praktikumszeitraums.
  • Graduiertenpraktika: Die Bewerbung erfolgt innerhalb des letzten Studienjahres und vor der Exmatrikulation. Das Studium muss zu Praktikumsbeginn nachweislich abgeschlossen sein (Exmatrikulationsbescheinigung).
  • Keine gleichzeitige Förderung aus Erasmus- und anderen EU-Förderprogrammen

Bewerbung

Bewerbungsunterlagen können jederzeit vor Praktikumsbeginn im Erasmus-Büro einer unseren Mutteruniversitäten - der Humboldt-Universität oder der Freien Universität Berlin - eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Sie können frei wählen, an welcher dieser beiden Mutteruniversitäten Sie die Erasmus-Förderung beantragen möchten.

Es ist aber nicht möglich, den Antrag an beiden Universitäten gleichzeitig zu stellen. 

Es in der Regel nicht möglich, sich bei Auslandsfamulaturen um eine Erasmus-Förderung zu bewerben, da deren Dauer generell kürzer als 60-61 Tage (siehe Voraussetzungen). 

Häufig gestellte Fragen

Kann ich für mein Krankenpflegepraktikum oder Famulatur eine Erasmus-Förderung beantragen?

Das ist leider nicht möglich. Erasmus-Förderung können nur die Studierende beantragen, deren Praktikum länger als 60 Tage dauert. 

Wie suche ich nach einem PJ-Platz ?

Generell können Sie sich an einer beliebigen Institution um einen PJ-Platz bewerben. Den Platz organisieren Sie selbst. Sie bewerben sich in der Regel initiativ. 

Empfehlenswert ist es, sich ca. ein Jahr im Voraus um einen Auslandspraktikumsplatz zu kümmern. 

Bitte schauen Sie sich die Liste des LAGeSo an. PJ-Tertiale, die an diesen Einrichtungen abgeleistet werden, werden durch das LAGeSO anerkannt.

Sollte Ihre gewünschte Einrichtung nicht auf der Liste stehen, kontaktieren Sie bitte vor Bewerbung immer das Landesprüfungsamt und ggf. zusätzlich das PJ-Büro der Charité. 

(Nur Europa) Darf ich das Praktikum nur an einer Partneruniversität der Charité absolvieren?

Nein, Sie können an jeder Gasteinrichtung, die vom Landesprüfungsamt anerkannt ist, ein PJ-Tertial absolvieren. Es muss sich nicht unbedingt um eine Partneruniversität der Charité handeln.

Welche Einrichtungen vom Landesprüfungsamt anerkannt sind, erfahren Sie hier

 

Muss ich meine Sprachkenntnisse nachweisen können, wenn ich ein Auslandspraktikum plane?

Ja, das ist in den meisten Situationen der Fall. Wenn Sie die Beantragung der Erasmus-Förderung planen, benötigen wir von Ihnen einen Sprachnachweis über die Kenntnisse der Arbeitssprache auf dem B2-Niveau.

Ich würde lieber ein Praktikum (PJ) außerhalb Europas absolvieren...

Hier finden Sie unsere bilateralen Partnerschaften.